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   VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219   

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VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219 (https://dejure.org/2011,72131)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219 (https://dejure.org/2011,72131)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - Au 5 K 10.30219 (https://dejure.org/2011,72131)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Irak; Yezide; Provinz Ninawa

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Folglich bedarf der Kläger keines zusätzlichen Schutzes vor der Durchführung der Abschiebung etwa in verfassungskonformer Auslegung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG (BVerwG vom 12.7.2001 NVwZ 2001, 1420 zu § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG a.F.).

    Denn sollte der ihm infolge der genannten Erlasslage zustehende Abschiebungsschutz nach Rechtskraft dieses Verfahrens entfallen, so könnte er unter Berufung auf eine extreme Gefahrenlage, soweit eine solche dann besteht, jederzeit ein Wiederaufgreifen des Verfahrens vor dem Bundesamt verlangen (vgl. BVerwG vom 12.7.2001 a.a.O.).

    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Verfassungsrechtlich komme es nämlich mit Rücksicht auf Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG nur auf den Schutz vor Abschiebung in eine unmittelbar drohende extreme Gefahrensituation an, nicht aber auf Folgewirkungen im Hinblick auf eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts wie etwa einen Anspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Bis zu einer Entscheidung des Bundesamts über einen solchen Wiederaufgreifensantrag darf die Abschiebung nur vollzogen werden, wenn dem Kläger zuvor Gelegenheit zur Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen (Eil-)Rechtsschutzes gegeben worden ist (vgl. BVerwG vom 16.11.1999 Az. 9 C 4.99; vom 12.7.2001 Az. 1 C 2/01).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Damit in einem solchen Fall der Ausländer nicht "sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde", wären (auch) die Verwaltungsgerichte verpflichtet, ungeachtet der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG, dem Ausländer Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG zu gewähren (BVerwG vom 8.12.1998 Az. 9 C 4.98 zu § 53 Abs. 6 AuslG a. F.).
  • OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05

    Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz,

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Denn die zur Vermeidung verfassungswidriger Verhältnisse gebotene Überwindung der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG knüpft nicht an die Gründe an, aufgrund derer ein Erlass erforderlich ist, sondern an die von ihm ausgehende Schutzwirkung (vgl. OVG LSA vom 30.3.2005 Az. 4 B 9/05.A).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Eine Gruppenverfolgung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts voraus, dass jedes Mitglied der Gruppe im Verfolgerstaat eigener Verfolgung jederzeit gewärtig sein muss; die eigene bisherige Verschonung von ausgrenzenden Rechtsgutbeeinträchtigungen muss als eher zufällig anzusehen sein (vgl. BVerfG vom 23.1.1991 Az. 2 BvR 902/85).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Das Konzept der Gruppenverfolgung stellt der Sache nach eine Beweiserleichterung für den Asylsuchenden dar und steht insoweit mit den Grundgedanken sowohl der Genfer Flüchtlingskonvention als auch der Qualifikationsrichtlinie im Einklang (BVerwG vom 21.4.2009 Az. 10 C 11/08).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (BVerwG vom12.11.1985 Az. 9 C 27/85; vom 20.8.1974 Az. 1 B 15.74).
  • BVerwG, 20.08.1974 - I B 15.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Bei erheblichen Widersprüchen oder Steigerungen im Sachvortrag kann dem Kläger nur bei einer überzeugenden Auflösung der Unstimmigkeiten geglaubt werden (BVerwG vom12.11.1985 Az. 9 C 27/85; vom 20.8.1974 Az. 1 B 15.74).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1998 - 25 A 361/98

    Asylbewerber; Glaubwürdigkeit; Glaubhaftigkeit eines Verfolgungsschicksals;

    Auszug aus VG Augsburg, 27.01.2011 - Au 5 K 10.30219
    Die Glaubwürdigkeit des Klägers wird bereits durch die teilweise widersprüchlichen Angaben zu seinem Einreiseweg durchgreifend erschüttert (dazu OVG NRW vom 3.12.1998 AUAS 1999, 66).
  • VG Ansbach, 04.02.2010 - AN 14 K 09.30354

    Asylverfahren, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungsverbot, Irak, Yeziden,

  • VG München, 28.01.2010 - M 16 K 09.50530

    Yezidin; Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure; Abschiebungshindernis wegen

  • VG Augsburg, 30.09.2010 - Au 5 K 10.30290

    Irak; Yeziden; Provinz Ninawa

    Vielmehr wurde in dem zwischenzeitlich rechtskräftig gewordenen Urteil des Gerichts vom 9. Juni 2010, Az. Au 5 K 10.30219, ein Anspruch des Vaters der Klägerin auf Feststellung der Flüchtlingseigenschaft verneint.
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